Gortersmient Beheer en Verhuur vermittelt im Auftrag des Eigentümers.
- Gortersmient Beheer & Verhuur vermittelt und verwaltet diese Ferienunterkunft nicht in eigenem Namen, sondern im Auftrag und im Namen des Eigentümers.
- Gortersmient Beheer & Verhuur gilt nicht als Vermieter.
- Der Eigentümer hat Gortersmient Beheer & Verhuur damit beauftragt, im Namen des Eigentümers die gesamte Koordination und Kommunikation mit den Mietern zu übernehmen und sich allein um die Verwaltung, die Rechnungsstellung und den Einzug der Zahlungen zu kümmern und für die Einhaltung der Bestimmungen und allgemeinen Bedingungen zu sorgen, die für die Vermietung gelten.
- Bei der Anmietung einer Ferienunterkunft, die von Gortersmient Beheer & Verhuur vermittelt wird, erklärt sich der Mieter ausdrücklich mit der im vorigen Absatz genannten Auslegung einverstanden.
- Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Vermietung der Ferienunterkunft durch den Eigentümer (Vermieter) an einen Mieter, wobei Gortersmient Beheer & Verhuur vermittelt.
Allgemeine Bedingungen Gortersmient Verwaltung & Vermietung
- Die Vermietung ist erst gebunden an diesen Vertrag nach Empfang des Vorauszahlungsfrist.
- Der Mieter darf das Gemietete nicht an Dritte für Miete oder Gebrauch zur Verfügung stellen oder darin mehr Personen übernachten lassen, als in diesem Vertrag vereinbart, es sei denn mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters.
- Der Mieter wird das Gemietete ordentlich und sorgfältig bewohnen, wobei er sich verpflichtet alle Schäden, mit Ausnahme der Gefahren von Brand, durch sein Zutun an das Gemieteten, die Ausstattung, den Hausrat oder sonst wie entstanden sind, sofort zu ersetzen.
- Für die Endsäuberung rechnen wir € 55 bis € 75. Diese ist Pflicht.
- Haustiere dürfen nur mitgebracht werden nach vorhergehender schriftlicher Erlaubnis des Vermieters.
- Es ist nicht erlaubt im Mietobjekt andere Geräte für Koch-,Heizungs-, oder Waschzwecke zu benutzen als die welche vom Vermieter montiert oder aufgestellt sind.
- Bettwäsche ist im Bungalow vorhanden und ist im Mietbetrag inbegriffen.
- Der Vermieter ist nicht haftbar für Diebstahl oder Beschädigung von Eigentümern des Mieters.
- Es ist nicht erlaubt Zelte, Wohnwagen oder andere Campingartikel beim Bungalow oder der Wohnung aufzustellen.
- Mieter und Hausgenossen betreten den gemieteten Teil auf eigene Gefahr.
Coronamaßnahmen
·Suchen Sie nach den aktuellen Korona-Maßnahmen in den Niederlanden auf der Webseite der neiderländische Regireung https://www.rijksoverheid.nl/
Zahlung
- Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung inklusive der Zahlungsinformation;
- Anzahlung von 50% des Reisebetrags innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung;
- Restzahlung von 50% spätestens vier Wochen vor dem Anreisedatum;
- Für Buchungen, bei welchen das Anreisedatum innerhalb der vier Wochen nach der Reservierung liegt, wird gleich der gesamte Reisebetrag fällig.
Stornierung (auch während der aktuellen Situation mit dem Coronavirus)
Eine Stornoversicherung können Sie bei uns nicht abschließen.
- Bei Stornierung bis zu 42 Tagen vor dem Anreisetag: 30% der Reisebetrags;
- Bei Stornierung ab dem 42. Tag (inklusive) bis zum 28. Tag vor dem Anreisetag: 60% des Reisebetrags;
- Bei Stornierung ab dem 28. Tag (inklusive) bis zum 7. Tag vor dem Anreisetag: 75% des Reisebetrags;
- Bei Stornierung ab dem 7. Tag (inklusive) bis zum Tag vor dem Anreise: 90% des Reisebetrags;
- Bei Stornierung am Anreisetag oder später: der gesamte Reisebetrag.
- Im Falle einer Stornierung wird die von Ihnen immer im Vorhinein beglichene Kurtaxe sowie die Kosten für die Endreinigung an Sie zurückerstattet.
Jugendgruppen
- Gruppen, die nur aus Jugendlichen im Alter von jünger als 21 Jahren bestehen, können sich prinzipiell nicht in unserem Park einmieten.
- Wenn wir dies doch bewilligen, dann kann – abweichend von der Standardregelung – bei der Schlüsselübergabe eine Kaution von € 250,= verlangt werden.
Auflösung Vertrag
Der Vermieter ist berechtigt sich diesen Vertrag als aufgelöst zu betrachten falls:
- bei Ankunft nicht der vollständige Mietbetrag bezahlt ist oder wird;
- Der Mieter das Gemietete vorzeitig verlässt;
- Der Mieter sich nicht an die o.g. Bestimmungen hält. Dies unterliegt der Beurteilung des Verwalters vor ort;
- Der Mieter versäumt das Gemietete zu beziehen an dem Tag, an dem die Mietfrist beginnt, vor 24.00 Uhr, ohne davon schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Bericht erstattet zu haben.